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Immobilien Tippgeber

Tippgeberin, Tippgeber
Verdienen Sie 5.000 Euro und mehr*
Immobilien Tippgeber

 

Vielleicht kennen Sie in Ihrem Beruflichen Umfeld oder Freundeskreis Personen die eine Immobilie besitzen, und diese verkauft werden soll. Treten Sie mit uns in Kontakt und verdienen Sie bei einem Verkaufsabschluss über die ecoestate, Geld für Ihren Tipp als Immobilien Tippgeber.

Der Ablauf
4 einfache Schritte

Sie holen sich die Erlaubnis von der Eigentümerin oder dem Eigentümer ein, uns die Kontaktdaten zu übermitteln.

Wir gehen mit Ihnen einen Tippgebervertrag ein. (Muster unten) Erst danach teilen Sie uns schriftlich Sie uns Details zur Immobilie mit.

Wir treten mit der Eigentümerin, bzw. dem Eigentümer des Objekts in Kontakt  und  vermitteln das Objekt.

Nach der erfolgreichen Vermittlung durch die ecoestate an einen Käufer oder eine Käuferin und nach Erhalt der vollständig gezahlen Provision an uns, erhalten Sie Innerhalb von 10 Tagen Ihre  Tippgeberprovision.

*Summe gilt als Beispiel bei Vermittlung werden 15% bei erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags unserer vereinnahmten Gesamtcourtage als Tippgeberprovision an den Tippgeber gezahlt.  Beispiel: bei einem notariell beurkundetem Preis von 555.555,55 € bei Vermittlung mit einer marktüblichen Courtage von 6% Netto ergibt dies eine Tippgeberprovision in Höhe von 5.000€.

Tippgeberprovision Mustervertrag

Damit Sie ganz auf der sicheren Seite sind, bieten wir Ihnen hier unseren Tippgebervertrag als Muster für den Download an.

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Voraussetzungen
Was Sie beachten müssen
 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um als Tippgeberin oder Tippgeber aktiv werden zu können:

  • Sie mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben sich die Erlaubnis geben lassen, uns die Daten von der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, der  der Immobilie zukommen zu lassen.
  • Die Immobilie wurde bisher noch nicht vermittelt oder wird öffentlich angeboten.
  • Die Immobilie wurde uns noch nicht von anderer Stelle angeboten bzw. vermittelt.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
  • Sie sind mit der Eigentümer oder dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Weitere Hinweise:

  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeberin oder Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

 

Was wir von Ihnen benötigen

Über das Kontaktformular nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Nach Absendung des Formulars melden wir uns bei Ihnen innerhalb kürzester Zeit.

Nach Unterzeichnung des Vertrages beiderseits, teilen Sie uns, der ecoestate, schriftlich (Kontaktformular oder per Mail) Kontakt- und Objektdetails des Eigentümers bzw. der Eigentümer, und seiner oder ihrer Immobilie (Haus, Wohnung, Gewerberäume etc.). 

Danach prüfen wir, ob wir diese Immobilie bereits in unserer Datenbank haben beziehungsweise, ob das Objekt schon öffentlich angeboten wird. Falls Ihre Empfehlung die Konditionen erfüllt, treten wir gefallen unsererseits in die Vermittlungsverhandlungen mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer. Für den Fall, dass es zum erfolgreichen Abschluss des Vertrages mit dem Eigentümer oder Eigentümerin kommt, und vorausgesetzt wir erhalten die Maklercourtage von allen involvierten Parteien in Gänze, berechtigt Sie diese Vereinbarung dazu, für Ihren Tipp eine Provision zu erhalten. 

 

 

Wie hoch ist eigentlich die Tippgeberprovision?  

Die Zahlung der Tippgeberprovision an Sie beträgt, im Falle einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie, 15 Prozent der von uns vereinnahmten Maklercourtage, zuzüglich der Mehrwertsteuer.

 

 

Wer kann als Tippgeberin oder Tippgeber Immobilien empfehlen? 

Im Grunde darf jede Person Tippgeberin oder Tippgeber werden. Das Gesetz sieht vor, das diese Person jedoch nicht in einem Lebensraum mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin wohnt, und auch darf es keine Vertrauensperson sein, wie z.B. Rechtsanwalt der Eigentümerin oder des Eigentümers. 

Ein guter Freund oder eine gute Freundin, darf wiederum den eigenen Bekanntenkreis empfehlen. Sie dürfen tatsächlich auch mit den Eigentümern verwandt sein, jedoch darf es sich nicht um Ihren Ehe- oder Lebenspartner handeln. 

Als Beispiel: Der Sohn, die Tochter dürfen, vorausgesetzt beide leben nicht mehr in dem Haus ihrer Eltern, uns diesen Tipp melden.

 

Der Anspruch auf Tippgeberprovision 

Sie haben nur dann einen Anspruch auf die Provision wenn ein Maklervertrag zwischen der Ecoestate GmbH und Ihnen geschlossen worden ist, wir den Hauptvertrag mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Objekts unterschrieben haben, und wir schlussendlich die Maklercourtage an uns von allen involvierten Parteien in Gänze erhalten haben. 

Innerhalb von 10 Werktagen danach, überweisen wir Ihnen den vollen Betrag auf Ihr Konto.

 

 

Rechtliche Hinweise:

 

Vertragsgegenstand

Aufgabe des Tippgebers ist es, dem Tippnehmer unter Angabe des jeweiligen Verfügungsberechtigten Objekte (Immobilien) zu empfehlen und Kauf- oder Mietinteressenten so konkret zu benennen, dass der Tippgeber die Objekte in seinen Bestand aufnehmen und mit den Kauf oder Mietinteressenten unmittelbar Kontakt zwecks eines Hauptvertragsabschlusses aufnehmen kann.

Sie erwähnen Kontaktdetails  zur Immobilie erst nach Vertragsschluss mit uns. Somit sind sie auf der sicheren Seite.

Vertrauen
Warum Sie uns vertrauen können

Idealerweise kennen Sie uns bereits und haben schon gute Erfahrungen gemacht. Als Experten sind wir an Ihrer Seite beim Verkauf Ihrer Immobilie, oder der Immobile die Sie uns als Tippgeberin oder Tippgeber vermitteln. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung helfen wir bei der korrekten Einschätzung des Preises der Immobilie, bei der Zusammenstellung der relevanten Unterlagen, der Vermarktung und der Finalisierung des Prozesses. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet dies maximale Sicherheit und eine hohe Zeitersparnis. Als neutraler Beobachter stehen wir Ihnen zur Seite, auch bei schwierigen Eigentümerverhältnissen, und verhandeln für Sie.

 

Im übrigen: Vertrauen Sie uns als Mitglied im IVD. Mehr über den IVD: www.IVD.net 

 

Sie haben eine Gewerbe- oder Investmentimmobilie?

ecoestate commercial setzt auf eine langjährige Erfahrung im Gewerbesektor. Wir verstehen, dass sich Einsatzzweck und Ausrichtung von Gewerbeeinheiten schnell ändern kann. Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Umnutzung und Umgestaltung und helfen Ihre Immobilie schnell und wirksam am Markt zu platzieren.

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